ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Beherbergungsverträge & Dienstleistungen

der Firma Ostseestrand & Meer Ferienimmobilien GmbH

 

 

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich. 2

§ 2 Vertragsabschluss. 2

§ 3 Beherbergungsleistung. 2

§ 4 Zahlungen & Preise. 3

§ 5 Kurabgabe. 3

§ 6 Nebenkosten. 4

§ 7 An- und Abreise. 4

§ 8 Veranstaltungen. 5

§ 9 Ordentlicher Reiserücktritt durch den Mieter. 5

§ 10 Unmöglichkeit der Anreise. 5

§ 11 Kündigung aus wichtigem Grunde, Rücktritt des Vermittlers. 6

§ 12 Haftung des Vermittlers. 7

§ 13 Kaution. 7

§ 14 Haftung des Mieters. 8

§ 15 Hausordnung. 8

§ 16 Gebühren. 9

 

 


 

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ostseestrand & Meer Ferienimmobilien GmbH (nachfolgend Vermittlerin), gelten für alle Verträge, die der Mieter oder Mietinteressent hinsichtlich der von der Vermittlerin angebotenen Mietobjekte oder Dienstleistungen abschließt. Die Einbeziehung eigener Bedingungen des Mieters, insofern nicht ausdrücklich anders zwischen beiden Parteien vereinbart, ist nicht zulässig.

Die Vermittlerin handelt ausschließlich im Namen und auf Rechnung der Eigentümer und Vermieter des jeweiligen Ferienobjektes.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Der Mietinteressent gibt durch seine Buchung auf dem Portal der Vermittlerin, oder eines beliebigen anderen Portals auf dem die Vermittlerin das Mietobjekt anbietet, oder durch eine schriftliche Buchung, ein verbindliches Vertragsangebot ab.

Die Vermittlerin wird die Annahme oder die Ablehnung des Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber dem Mietinteressenten erklären. Das Vertragsangebot des Mietinteressenten ist bis zum Ablauf dieser Frist oder der Ablehnung des Angebots durch die Vermittlerin bindend. Reagiert die Vermittlerin nicht innerhalb dieser Frist auf das Vertragsangebot des Mietinteressenten, so gilt das Vertragsangebot des Mietinteressenten als abgelehnt, es kommt kein Vertragsverhältnis zwischen Vermittlerin und Mietinteressent zustande.

Nimmt die Vermittlerin das Vertragsangebot an, so kommt mit Übermittlung der Buchungsbestätigung durch die Vermittlerin, ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Mietinteressenten und der Vermittlerin zustande. Der Mietinteressent ist fortan Mieter des Mietobjektes für den in der Buchungsbestätigung definierten Zeitraum.

 

§ 3 Beherbergungsleistung

Die Beherbergungsleistung ist von der Vermittlerin prinzipiell so zu erbringen, wie sie zum Zeitpunkt der Vertragsangebotsabgabe des Mieters im jeweiligen, durch die Vermittlerin herausgegebenen Prospekt oder Inserat beschrieben war.

Die Vermittlerin ist berechtigt, abweichend von den im Prospekt enthaltenen Beschreibungen zu leisten, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Insbesondere dann, wenn die Notwendigkeit für eine solche abweichende Leistung auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht im Verantwortungsbereich der Vermittlerin liegen und die Abweichung gemessen an der zu erbringenden Gesamtleistung unwesentlich ist.

 

§ 4 Zahlungen & Preise

Der Mieter ist verpflichtet, insofern in der Reservierungsbestätigung nicht anders vereinbart, binnen einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung eine Vorauszahlung von 50% des Beherbergungspreises zu zahlen. Der Beherbergungspreis setzt sich aus allen zum Beherbergungsvertrag gehörenden Leistungen, inkl. Kur und Steuerabgaben zusammen. 

Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor der vertraglich vereinbarten Anreise fällig und durch den Mieter zu erbringen.

Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem jeweiligen Konto der Vermittlerin.

Erfolgt die Buchung und Reservierung des Mietobjekts, weniger als 30 Tage vor Anreise, so ist der gesamte Beherbergungspreis unmittelbar nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig. Die Buchungsbestätigung wird von der Vermittlerin nach Zahlungseingang ausgestellt.  

 

§ 5 Kurabgabe

Die Vermittlerin ist gemäß der Ortssatzungen der jeweils zuständigen Gemeinden auf der Insel Rügen zur Erhebung und Ausstellung der geltenden Kurtaxe verpflichtet. Die Höhe der Kurabgabe ist abhängig von den Tarifen der für das Mietobjekt zuständigen Gemeinde, des geltenden Saison Tarifs, der Aufenthaltsdauer, sowie der Anzahl und der Altersgruppe der reisenden Personen.

Der Mieter ist verpflichtet bei der korrekten Abführung der Kurabgabe mitzuwirken und Anzahl und Altersgruppe der mit Ihm reisenden Personen, gemäß § 2 Abs. 1 der vorliegenden AGB, bei Angebotsabgabe oder auf Verlangen der Vermittlerin wahrheitsgemäß zu übermitteln.

Die Gesamthöhe der Kurabgabe wird dem Mieter in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Sie ist mit der in § 4 Abs. 2 und Abs. 4 beschriebenen Restzahlung fällig.

 


§ 6 Nebenkosten

Nebenkosten wie Gas, Wasser und Strom sind, insofern nicht anders vereinbart, im Beherbergungspreis enthalten.

Dies gilt nur dann, wenn der Verbrauch in Abhängigkeit von Personenanzahl, Jahreszeit und Objektbeschaffenheit im bestimmungsgemäßen Rahmen liegt. Ein bestimmungsgemäßer Rahmen liegt vor, wenn die Pro-Kopf-Verbrauchswerte der angemeldeten Mieter, um nicht mehr als 20% von den durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauchswerten des jeweiligen Objektes abweicht.

Wenn nicht anders in der jeweiligen Hausordnung geregelt, ist insbesondere das elektrische Laden von Hybrid- oder rein elektrischen Kraftfahrzeugen am Stromnetz des jeweiligen Mietobjektes untersagt. Insofern vorhanden, stehen hierfür eigens Ladepunkte zur Verfügung, die gesondert und nach Verbrauch mit dem Mieter abgerechnet werden.

Die Vermittlerin ist berechtigt für den in § 6 Abs. 3 definierten Vertragsverstoß eine Gebühr gemäß § 16 gegenüber dem Mieter zu erheben. Bei wiederholtem Verstoß gegen § 6 Abs. 3 ist die Vermittlerin zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages gemäß § 11 der vorliegenden AGB berechtigt. 

 

§ 7 An- und Abreise

Insofern nicht anders in der jeweiligen Buchungsbestätigung oder Hausordnung geregelt, ist der Mieter berechtigt das Mietobjekt am Anreisetag um 16:00 zu beziehen. Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt unmittelbar nach der Anreise in Augenschein zu nehmen und Beschädigungen vorsorglich zu melden.

Am Abreisetag muss das Mietobjekt, wenn nicht anders vereinbart, bis 10:00 in folgendem Zustand übergeben werden:

  •           Alle Mieträume besenrein gesäubert

  •           Geschirr und Küchenutensilien gesäubert, Geschirrspüler ausgeräumt

  •           Müll an die dafür vorgesehenen Sammelstellen außerhalb der Mieträumlichkeiten verbracht

Beschädigungen, die während der Anmietungen des Mietobjektes entstanden sind, hat der Mieter der Vermittlerin spätestens am Tag der Abreise anzuzeigen. Die Endkontrolle des Mietobjektes erfolgt durch die Vermittlerin selbst, oder durch einen Erfüllungsgehilfen, spätestens mit der Endreinigung des Mietobjektes.  

 


§ 8 Veranstaltungen

Veranstaltungen im jeweiligen Mietobjekt, die den üblichen Sinn & Zweck einer Ferienunterunterkunft übersteigen, sind, insofern nicht anders in der Buchungsbestätigung vereinbart, untersagt. Hierzu gehören insbesondere jegliche Art von Feiern, Versammlungen & Filmdrehe.

 

§ 9 Ordentlicher Reiserücktritt durch den Mieter

Der Mieter ist berechtigt, ohne Angabe einer Begründung innerhalb der nachfolgend definierten Zeiträume vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Im Falle eines ordentlichen Reiserücktritts durch den Mieter hat die Vermittlerin Anspruch auf einen reduzierten Anteil des vereinbarten Reisepreises gemäß folgender Staffelung:

  • Rücktritt bis 91 Tage vor Mietbeginn - kostenfrei

  • Rücktritt innerhalb von 90 - 61 Tagen vor Anreisedatum 15 % des Reisepreises

  • Rücktritt innerhalb von 60 - 35 Tagen vor Anreisedatum 50 % des Reisepreises

  • Rücktritt innerhalb von 34 - 2 Tagen vor Anreisedatum 80 % des Reisepreises

  • Rücktritt innerhalb von einem Tag vor Anreisedatum oder bei Nichterscheinen 95 % des Mietpreises

Das Anreisedatum ist in der Buchungsbestätigung, gemäß § 2 der vorliegenden AGB, für die jeweilige Beherbergung definiert.

Soweit der Mieter nach angetretener Reise vorzeitig abreist oder die Anreise des Mieters später erfolgt, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine komplette oder teilweise Rückerstattung des Beherbergungspreises.

 

§ 10 Unmöglichkeit der Anreise

Sollte eine Anreise durch den Mieter auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise aktueller gesetzlicher Regularien nicht möglich sein, so ist der Mieter zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt. Die Vermittlerin hat in diesem Fall die bereits geleisteten Zahlungen zur betroffenen Beherbergung binnen 14 Tagen zurück zu erstatten.


Unmöglichkeit liegt grundsätzlich nicht vor, wenn der Mieter oder seine Mitreisenden die Reise aus persönlichen, finanziellen, technischen oder krankheitsbedingten Gründen nicht antreten können oder die Erfüllung / Miterfüllungspflichten behördlicher Anreise- oder Aufenthaltsbedingungen missachtet werden. Der Mieter hat sich fortwährend über die lokal geltenden Regularien zu informieren und Vorsorge bezüglich derer Erfüllung zu leisten.

 

§ 11 Kündigung aus wichtigem Grunde, Rücktritt des Vermittlers

Die Vermittlerin hat das Recht vom Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grunde zurücktreten. Insbesondere dann, wenn der Mieter gegen die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen und Fristen, gemäß § 4 der vorliegenden AGB verstößt.

Die Vermittlerin ist zudem berechtigt, nach Antritt der Reise durch den Mieter den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Beherbergungsvertrages gerechtfertigt ist.

Eine solche Rechtfertigung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  •          Vandalismus am Mietobjekt, Fremdeigentum oder öffentlichem Eigentum

  •          Wiederholte Ruhestörung im Sinne der jeweils gültigen Hausordnung nach bereits erfolgter Abmahnung

  •          Diebstahl (schließt unerlaubtes Laden elektrischer Kraftfahrzeuge gem. §6 Abs. 3 ein)

  •          Beherbergung unangemeldeter Personen im Mietobjekt

  •          Beherbergung unangemeldeter Haustiere jeglicher Form im Mietobjekt

  •          Zweckentfremdung des Mietobjektes durch den Mieter (Bspw. nicht vereinbarte Veranstaltungen, Untervermietung, etc.)

Die Vermittlerin hat in jedem Fall einen Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Beherbergungspreis in voller Höhe.

Kommt es zur Aussprache der fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages durch die Vermittlerin, so haben der Mieter und seine Mitreisenden das Mietobjekt unmittelbar zu räumen. Der Mieter hat der Vermittlerin alle zum Mietobjekt gehörenden Schlüssel und sonstige Gegenstände im Zuge der Räumung und vor der Abreise auszuhändigen. 


 

§ 12 Haftung des Vermittlers

Die Vermittlerin haftet aus diesem Vertragsverhältnis für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermittlerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Vermittlerin haftet für andere Schäden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, der nicht Leistungsträger (§ 651 a Abs. 2 BGB) ist, sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten zurückzuführen sind.

Für sonstige Schäden haftet die Vermittlerin nur bis zu einem Betrag in Höhe des Dreifachen des Reisepreises.

Der jeweilige Eigentümer des vermittelten Ferienhauses/der vermittelten Ferienwohnung, haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Eigentümers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Eigentümer des jeweils vermittelten Ferienhauses/der Ferienwohnung haftet für andere Schäden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Eigentümers oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB), der nicht Leistungsträger (§ 651 a Abs. 2 BGB) ist, sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten zurückzuführen sind.

Für sonstige Schäden haftet auch der Eigentümer nur bis zu einem Betrag in Höhe des Dreifachen des Reisepreises.

 

§ 13 Kaution

Die Kaution stellt eine Sicherheitsleistung für die Eigentümer des Mietobjektes dar. Die Höhe der Kaution definiert keine Haftungsobergrenze des Mieters.

Der Mieter hat die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Kaution, mit der Rest-/Komplettzahlung zu entrichten. Die Zahlungsmodalitäten sind in der jeweiligen Buchungsbestätigung definiert.

Die Vermittlerin hat die Möglichkeit die Kaution bis zu 14 Tage nach Abreise oder Kündigung des Beherbergungsvertrags gemäß § 7 und § 9 AGB, zu verwahren.

Zur Beseitigung / Begleichung von vom Mieter verursachten Schäden oder begangenen Vertragsverstößen, kann die Vermittlerin die Kaution teilweise oder komplett einbehalten.

 

§ 14 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für während der Mietzeit durch ihn oder Mitreisende verschuldete Schäden am Mietobjekt im vollen Umfang.

Wenn nicht vorhanden, verpflichtet sich der Mieter vor Anreise eine für die Dauer des Mietverhältnisses wirksame private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Mieter hat diese auf Verlangen der Vermittlerin nachweisen.

Wird bei der Abreise des Mieters oder der darauffolgenden Endreinigung ein durch den Mieter oder dessen Mitreisenden verursachter Schaden an der Mietsache festgestellt, so wird die Vermieterin die gemäß §13 geleistete Kaution in angemessener Höhe einbehalten.

Sollte die festgestellte Schadenshöhe den hinterlegtem Kautionsbetrag übersteigen, so ist der Mieter, wie gesetzlich vorgesehen, auch für den Differenzbetrag voll haftbar. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch dessen private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt oder hinreichend entschädigt werden.

 

§ 15 Hausordnung

Die Vermittlerin fügt der Buchungsbestätigung die aktuell gültige Hausordnung des jeweiligen Mietobjekts bei. Der Mieter und seine Mitreisenden verpflichten sich zu deren Einhaltung.  

 


§ 16 Gebühren

Im Falle eines Vertragsverstoßes, ist die Vermittlerin in folgenden Fällen berechtigt eine Gebühr (inkl. MwSt.) gegenüber dem Mieter zu erheben und ggf. mit der Kaution zu verrechnen:

 

Gebührenbeschreibung

 

Preis

Geschirrspüler bei Abreise nicht ausgeräumt

 

10,00€

 

Müll bei Abreise nicht entsorgt

 

10,00€

Geschirr und Küchenutensilien bei Abreise nicht gereinigt

 

 

10,00€

Mietobjekt bei Abreise nicht besenrein hinterlassen

 

 

Abhängig vom Verschmutzungsgrad 50% bis 100% Aufschlag auf die Reinigungsgebühr

 

Unautorisiertes Laden von elektrischen oder Hybrid-Kraftfahrzeugen

 

 

100,00€ je versuchtem Ladevorgang

 

Beherbergung unangemeldeter Personen im Mietobjekt (Dauerunabhängig)

 

 

Beherbergungspreis / Anzahl angemeldeter Person * Anzahl tatsächlich beherbergter Personen (zzgl. Kurtaxe)

 

Beherbergung unangemeldeter Haustiere jeglicher Form im Mietobjekt

 

 

200% Aufschlag auf die Reinigungsgebühr des Objektes (zzgl. Kurtaxe)

 

Zweckentfremdung des Mietobjektes durch den Mieter (Bspw. nicht vereinbarte Veranstaltungen, Untervermietung, etc.)

 

 

100% Aufschlag auf den Beherbergungspreises